Die Trainer-Ausbildung im HHV gliedert sich in folgende Stufen:

Stufe 1
Kinderhandball-Trainer oder Schülermentorenausbildung, 40 UE, Absolventen erhalten ein Teilnahme-Zertifikat

Stufe 2
C-Trainer-Ausbildung, 120 UE, Absolventen erhalten die C-Trainer-Lizenz
Teil Kinderhandball-Trainer in den Bezirken 40 UE
Teil C-Trainer Grundausbildung in den Bezirken 40 UE
Teil C-Trainer Prüfungslehrgang in Frankfurt 40 UE mit abschließender Prüfung

Stufe 3
B-Trainer-Ausbildung, 60 UE, Absolventen erhalten die B-Trainer-Lizenz

Weiterbildung/Lizenzverlängerung
Die Trainerlizenzen sind nach dem Erwerb jeweils für vier Jahre (C-Lizenz) bzw. drei Jahre (B-Lizenz) gültig. Um die Gültigkeit einer Trainer-Lizenz zu verlängern, ist die Teilnahme an einer vom HHV anerkannten Fortbildungsveranstaltung vor Ablauf der Gültigkeit verpflichtend. Für die Lizenzverlängerung ist der Lizenzinhaber selbst verantwortlich. Die C-Trainer Lizenz kann mit 8 UE um zwei Jahre oder mit 16 UE um vier Jahre verlängert werden. B-Lizenz Inhaber müssen eine Veranstaltung mit 16 UE besuchen, um die Lizenz um drei Jahre zu verlängern. Bitte beachten Sie, dass eine Aufteilung der Fortbildungsveranstaltung in z.B. zwei Mal 4 UE nicht als Verlängerungsmaßnahme akzeptiert wird.

Wird die fristgerechte Verlängerung versäumt, so ruht die Lizenz nach Ablauf des Gültigkeitsdatums für maximal zwei Jahre. In dieser Zeit ist der Lizenzinhaber nicht mehr zuschussberechtigt. Eine ruhende Lizenz kann innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit durch die Teilnahme an einer

Fortbildungsveranstaltung erneuert werden. Wird auch die Ruhefrist überschritten, so verfällt die Lizenz und ein Wiedererwerb wird erforderlich.
Die Fortbildungsveranstaltungen sollen sportartspezifisch durchgeführt werden und müssen vom HHV als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sein. Bei Rückfragen zu der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen setzen Sie sich bitte mit den Ansprechpartnern des HHV in Verbindung.